Mittwoch, 11.09.2024 10:59 Uhr

Kundgebung "Bündnis Rhein-Lippe-Aue bleibt!" 11.09.2024

Verantwortlicher Autor: Filmteam goldecken.tv R. Majchrzak Wesel (Niederrhein), 04.09.2024, 10:22 Uhr
Nachricht/Bericht: +++ Lokale Nachrichten +++ Bericht 1274x gelesen
Kundgebung vor dem Rathaus: Mittwoch, 11. September 2024, 15:30 Uhr
Kundgebung vor dem Rathaus: Mittwoch, 11. September 2024, 15:30 Uhr  Bild: Filmteam goldecken.tv R. Majchrzak

Wesel (Niederrhein) [ENA] Planungen der Stadt Wesel unzureichend und fehlerhaft Am 13.5. endete die Einwendefrist zum Bebauungsplan 232. Das Bündnis „Rhein-Lippe-Aue Bleibt“ hatte die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen ihre persönlichen Einwendungsgründe gegenüber der Stadt Wesel darzustellen.

Gleichzeitig beauftragte das Bündnis die Anwaltskanzlei Günther aus Hamburg eine anwaltliche Einwendung nach Planoffenlegung zu formulieren. Die Anwälte Dr. Verheyen, Peters und Dr. Franke kommen nach sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis: „Auf dieser Grundlage wird beantragt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes einzustellen.“ Sie schlagen weiter vor, „die gerügten Mängel zu beheben und hilfsweise eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.“

In der Vorbemerkung widersprechen die Anwälte den Planungsvorhaben der Stadt Wesel: „Schon das Ziel der Planung erweist sich als vollkommen unrealistisch. Es fußt auf veralteten Annahmen eines Bedarfszuwachses, der nicht mehr der Realität entspricht und sich auch in Zukunft nicht mehr einstellen wird. Dabei wird eine überflüssige Versiegelung immensen Ausmaßes vorgesehen, die in einer erheblichen Beeinträchtigung von Allgemeinrechtsgütern mündet. Arten-, Biotop- und Naturschutz – werden fast ausschließlich formal abgearbeitet und verkennen die materiellen Erfordernisse grundlegend.“

Kritikpunkt: Fehlende Multimodalität Die Fläche „Rhein-Lippe-Hafen-Süd“ besitzt weder eine Kaimauer, an der Waren umgeschlagen werden können, noch einen Gleisanschluss. Nach Auffassung der Anwälte verstößt die Planung daher gegen verbindliche Ziele der Raumordnung. Es heißt „Die planerischen Ziele der Raumordnung sind darauf gerichtet, eine bedarfsgerechte, multimodale und umweltfreundliche Hafeninfrastruktur zu schaffen. Dem wird die vorliegende Planung nicht gerecht.“

Kritikpunkt: Verkehr Die Kritik der Anwälte zum Thema Verkehr lautet zusammenfasend: Veraltete Daten, fehlende Vergleichbarkeit der Zähldaten, Prognoseermittlungsfehler, Knotenpunkte wurden nicht beachtet, Fehlende Immissionswerte. Wörtlich heißt es: „Die Verkehrsuntersuchung ist von methodischen Fehlern gekennzeichnet, sodass die Ergebnisse nicht belastbar sind.“ Trotz der anwaltlichen Kritik zeigen sich die politisch Verantwortlichen der Stadt Wesel unbeeindruckt und wollen am 11. September den Flächennutzungsplan 232 im Stadtentwicklungsausschuss durchsetzen. Wir setzen dagegen und werden an diesem Tag mehr als 1.500 Unterschriften gegen die Hafenerweiterung in der Rhein-Lippe-Aue an die Bürgermeisterin übergeben.

Die Ergebnisse aus der anwaltlichen Einwendung haben uns in unserer Sicht bestätigt, dass die Planungen der Stadt Wesel bezüglich des Bebauungsplans 232 unzureichend und fehlerhaft waren. Bei der Planung wurden essentielle Faktoren nicht berücksichtigt. Wir fordern die Stadt Wesel deshalb dazu auf, den vorgelegten Bebauungsplan 232 einzustellen. Sollte die Stadt Wesel den hier vorgetragenen Kritikpunkten keine Beachtung schenken, sehen wir uns dazu gezwungen, gerichtliche Schritte einzuleiten. https://emmelsum-biotop-retten.de/rhein-lippe-aue-bleibt/

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Photos und Events Photos und Events Photos und Events
Info.