Samstag, 27.07.2024 12:04 Uhr

Strike; Oder Angriff auf die Meinungsfreiheit

Verantwortlicher Autor: Christian Trunzer Deutschland, 22.04.2024, 17:41 Uhr
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Deutschland [ENA] Jochim Reichelt der unter anderem auf Youtube mit "Achtung Reichelt" und "NIUS" bekannt ist hat nun Recht vor dem Bundesverfassungsgericht bekommen. Reichelt wurde von Anwälten der Bundesregierung gedrängt eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und nicht mehr die Bundesregierung zu Kritisieren. Es ging um einen Tweet auf X in dem er eine Milionenzahlung an Afgahnistan Kritisierte.

Am 25.August 2023 twitterte er über eine Entwicklungshilfe in höhe von 371 Millionen Steuergeldern für Afghanistan. Weiter wurde berichtet dass dort die Taliban herrschen und nichts geschieht ohnd dass dies von den Taliban kontrolliert wird. Also werden Steuergelder die nach Afghanistan überwiesen werden an die Taliban überwiesen. Nachdem Joachim Reichelt unter anderem auch in Afghanistan tätig war gilt dies für Ihn als eine gesicherte Erkenntnis. Darauf hin beauftragte die Bundesregierung einen Staranwalt für 20000 € mit einer Unterlassungsverfügung der Bundesrepublik Deutschland dass er nicht mehr die Kritik äußern daürfe dass Steuergelder indirekt an Terroristische Organisationen gezahlt werden.

Der entsprechende Tweet wurde vom Kammergericht in Berlin verboten. Dagegen ging Reichelt vor das Bundesverfassungsgericht. Nach Aussage von Joachim Steinhöfel, dem Anwalt von Reichelt, wurde der Antrag am 12. Dezember 2023 gestellt und das Resultat kam ungewöhnlich schnell nach nur vier Monaten wobei Reichelt Recht bekam. Auszug aus dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht; "......verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes."

Und weiter heißt es; Dem Staat kommt kein grundsätzlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich Kritik auszuhalten. Zwar dürfen grundsätzlich auch staatliche Einrichtungen vor verbalen Angriffen geschützt werden, da sie ohne ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Akzeptanz Ihre Funktionnicht zu erfüllen vermögen. Ihr Schutz darf indessen nicht dazu führen, staatliche Einrichtungen gegen öffentliche Kritik - unter Umständen auch in scharfer Form - abzuschirmen, die von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit in besonderer Weise gewährleistet werden soll und der zudem das Recht des Staates gegenübersteht, fehlerhafte Sachdarstellungen oder diskriminierende Werturteile klar und unmissverständlich zurückzuweisen.

Das Gewicht des für die freiheitlich-demokratische Ordnung schlechthin konsituierenden Grundrechts der Meinungsfreiheit ist dann besonders hoch zu veranschlagen, da es gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet." BVerfG, 15.04.2024 Der Vizepräsident des Deutschen Bundestags Wolfgang Kubicki bezeichnet dieses Urteil als einen Meilenstein der Demokratie und der Meinungsfreiheit. Er dankte in diesem zusammenhang auch den Journalisten die sich ihre Meinung nicht verbieten lassen.

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