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„Staatsoper Schweiz“ aus anarchistischer Sicht

Verantwortlicher Autor: Ronaldo Goldberger Basel, 17.08.2022, 23:09 Uhr
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Basel [ENA] Es ist Zeit, sich von Illusionen zu trennen! Kürzlich, am Nationalfeiertag des 1. Augusts, feierten sich die Schweizer Bürger unter Vorgaukeln falscher Tatsachen, als ob sie im Lande herrschten, wobei genau das Gegenteil zutreffend ist. Manch einer projiziert in die Schweiz nach wie vor eine demokratische Vorbildfunktion hinein. Doch die Zeiten, und die Erkenntnisse hierüber, haben sich radikal gewandelt.

Wenn, wie behauptet, die Schweizerische Eidgenossenschaft bzw. deren an bester Lage im Zentrum von Bern befindliche „bemerkenswert grossmäulige Organisation mit ihrem Goldkuppelpalast“ sich ausgibt, als wäre sie die offizielle Schweiz, dann führt satirisch-leichtfüssig Prof. em. David Dürr (www.staatsoper.ch) den Griffel des Widerborstigen oder die Edelfeder des akademisch beweihräucherten Juristen und Notars. Nie in Verlegenheit, die Verdrehungen einer aus urwüchsigen Demokratiefugen geratenen Staatsmacht zu karikieren oder zu persiflieren, hält der Absolvent der Universitäten von Genf und Zürich sowie an der Harvard Law School gestählte Geistesakrobat an gewagten Thesen fest.

Grundsätzlich stünde es gemäss schweizerischem Genossenschaftsrecht (§ 842, Abs. 1) jedem Mitglied zu, aus einer Genossenschaft auszutreten, solange ihre Auflösung noch nicht beschlossene Sache sei. Will - verklausuliert als Paraphrase - heissen: Ein Schweizer Bürger könne dem eidgenössischen Konstrukt den Rücken kehren, ohne das Land verlassen zu müssen. Wohl erhebe die Schweizerische Eidgenossenschaft Steuern, zwänge Männer zum Militärdienst, erkläre die konkursreife AHV für obligatorisch, verbiete den Bau von Kernkraftwerken, schliesse wegen einer angeblich grassierenden Pandemie Geschäfte, Restaurants oder Schulen. Doch gegen das Gewaltmonopol könne man sich einzig vor Richtern wehren, die auf der Lohnliste des Staates stünden.

Prof. Dürr rüttelt, bemerkenswerterweise ohne für seine (ironischen) Breitseiten im diskreditierenden Sinne je belangt worden zu sein, an nach wie vor tief verankerte, trügerische Hirngespinste, wonach ein lupenreines demokratisches Staatsgefüge in Helvetien der Realität entspreche. In Tat und Wahrheit bewege sich bei der Legiferierung die demokratische Legitimität an der Schwundgrenze von 0,1%. Prof. Dürrs Berechnung: Bloss etwa 25% der Bundesvorschriften würden vom Parlament beschlossen, rund drei Viertel der Vorschriften entstammten der Regierung sowie Verwaltung.

Das Volk bestimme über knapp 1% aller Bundesvorschriften, wobei die Zustimmung selten 15-20% der stimmberechtigten Landesbewohner umfasse. Ein weiterer Tabubruch in Bezug auf eine „echte“ Volksherrschaft sei der Umstand, dass die Entstehung der modernen Schweiz im Jahre 1848 auf einem Gesellschaftsvertrag gefusst hätte. Das Gegenteil sei wahr, befindet David Dürr emphatisch.

1848 habe zu Ende des Sonderbundkrieges ein „völkerrechtswidriger Staatsstreich von oben“ stattgefunden. Die militärisch obsiegt habenden „liberalen“ Kantone hätten die katholischen Minderheitskantone in den neuen Verbund hinein gezwungen. Die hierfür notwendig gewesene Einstimmigkeit sämtlicher Kantone wurde schlicht ausgehebelt. In der Konsequenz verhielten sich die Gewinner protestantischen Glaubens der Auseinandersetzung des im November 1847 während 26 Tagen tobenden Bürgerkriegs unversöhnlich. Sie betrieben Siegerjustiz und erschufen die moderne Schweiz, welche im Wesentlichen bis heute Bestand hat.

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