Sonntag, 28.04.2024 02:18 Uhr

Chaos um Hanffreigabe ab April

Verantwortlicher Autor: Jochen Behr Würzburg, 21.03.2024, 22:47 Uhr
Kommentar: +++ Politik +++ Bericht 5132x gelesen
Kiffern droht ab April weiterhin ein Strafverfahren und Beschlagnahmung
Kiffern droht ab April weiterhin ein Strafverfahren und Beschlagnahmung  Bild: Bild von jcomp auf Freepik

Würzburg [ENA] Ab dem 1. April hat die Bundesregierung Marihuana Teil legalisiert. Was heißt das genau? Dazu haben wir bei der Pressestelle der Polizei Unterfranken nachgefragt. Wer denkt, er könne jetzt einfach so in der Öffentlichkeit Marihuana rauchen, dem droht weiterhin Beschlagnahmung und ein Strafverfahren.

Nein, das ist kein erster Aprilscherz! Wer ab dem 1. April denkt, er könne jetzt einfach so mit Marihuana in der Öffentlichkeit herumlaufen, dies in der Öffentlichkeit rauchen und auch transportieren und wird dabei von der Polizei kontrolliert, den erwartet sowohl eine Beschlagnahmung der Drogen als auch ein Strafverfahren. Ursache ist, nach Rücksprache mit der Pressestelle der Polizei Unterfranken, dass die Politiker bei der Freigabe beziehungsweise der Teil Legalisierung dieser Droge, das Gesetz so schwammig gestaltet haben, dass es fast unmöglich ist, für die Polizei dieses konkret umzusetzen.

Erstes Beispiel: Sie werden von der Polizei ab April in der Öffentlichkeit kontrolliert und haben 10 g Marihuana bei sich. Wenn Sie denken, das wäre ab April legal und jeder Bürger könne einfach so mit Cannabis in der Öffentlichkeit spazieren gehen, der denkt falsch! Sie müssen nachweisen, dass dieses Cannabis aus ihrer eigenen Produktion stammt, entweder, dass Sie dieses zu Hause angebaut und geerntet haben, oder dass Sie einem Anbauverein angehören. Sie können aber erst legal ab dem 1. April Cannabis anbauen, somit können Sie auch nicht im April bereits Cannabis aus ihrer eigenen Produktion ernten, das Wachstum bis zur Ente dauert circa drei Monate. Ergo haben Sie es wo gekauft und das ist illegal!

Zweites Beispiel: Sie werden ab Juli diesen Jahres in der Öffentlichkeit kontrolliert mit Cannabis. Dann müssen Sie glaubhaft der Polizei nachweisen, dass dieses Cannabis aus ihrer eigenen Produktion stammt oder aus der Produktion eines Anbauvereines, dem Sie angehören. Dort müssen Sie aber auch aktiv am Anbau dieser Cannabisprodukte mitwirken und nicht nur ein passives Mitglied sein. Sie dürfen dort auch nur genauso wie zu Hause von ihren eigenen maximal drei Pflanzen ernten und nicht dort von anderen kaufen, selbst sich schenken lassen, geht nicht. Auch dürfen Sie natürlich aus dem Ausland kein Cannabis nach Deutschland einführen.

Drittes Beispiel: Sie wollen ihr eigenes angebautes und geerntete Cannabis in der Öffentlichkeit konsumieren. Hier gibt es verschiedene Auflagen und Orte, an denen Sie in der Öffentlichkeit Cannabis nicht konsumieren dürfen. Als Beispiel zählen hier Fußgängerzonen zu bestimmten Uhrzeiten und auch im Umkreis zum Beispiel von Schulen. Alle Ausnahmen hier in Kürze aufzulisten wäre zu viel. Auch direkt im Umkreis eines Anbauvereines scheint der Konsum nicht erlaubt zu sein, soweit wir erfahren haben. Also am besten nur zu Hause auf dem eigenen Grundstück und in den eigenen vier Wänden. Woanders sollten Sie sich vorher genauestens informieren, um nicht hier straffällig zu werden.

Viertes Beispiel: Sie konsumieren Cannabis und werden beim Autofahren in einer Polizeikontrolle einem Drogentest unterzogen. Selbst nach der Teil -Legalisierung von Cannabis ist es weiterhin nach unserer Recherche nicht erlaubt, bei einem positiven Drogen Schnelltest ein Kraftfahrzeug zu fahren. Also könnte auch hier Ihnen weiterhin der Führerschein entzogen werden. Wie lange Cannabis bei Ihnen nachweisbar ist, das ist genau das Problem. Beim Alkohol gibt es da bestimmte Richtwerte, wann sich der Alkohol, in welcher Zeit im Körper wieder abbaut und man weiß in etwa beim Konsum wie viel Promille man bei welcher Art von Alkohol ungefähr intus hat. Dies ist alles sehr schwierig bei Cannabis.

Das Problem ist nicht das so genannte Canabiol, das ja schon seit Jahren in Apotheken frei verkäuflich ist in verschiedenen Dosierungen und auch in stärkeren Dosierungen über Rezepte erhältlich ist als natürliches Schmerzmittel. Das Problem ist das so genannte THC. THC verursacht den Rauschzustand von Marihuana und das ist ja genau das, was die Drogenkonsumenten wollen. Nun ist das Problem, dass ein Konsument ja gar nicht weiß, in welcher Dosis der THC Gehalt in dieser Droge, die er hat enthalten ist. In den letzten Jahrzehnten, so berichtete uns die Polizei wurden speziell für den Drogenhandel, die Marihuana Pflanzen mit sehr hohem THC Gehalt angebaut um einen stärkeren Kick zu bekommen. Wer sich damit nicht auskennt, hat ein Problem!

Es gibt noch sehr viel zu dem Thema zu berichten und daher wird das auch nicht der letzte Bericht dazu gewesen sein. In den folgenden Berichten sprechen unter anderem die Pressestelle der Polizei Unterfranken zu diesem Thema, den wir in Kürze hier auch veröffentlichen. Auch weitere Berichte anderer Pressestellen von Behörden, wo derzeit Anfragen laufen, werden hier in Kürze noch veröffentlicht. Bleiben Sie dran und informieren Sie sich bei uns und auch bei anderen Quellen zu diesem Thema.

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